AGB / Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen regeln das Verhältnis zwischen den Veranstaltenden des Keramikmarkts Basel und den teilnehmenden Ausstellerinnen und Ausstellern.
1. Bewerbung und Zulassung
Die Bewerbung erfolgt über das Online-Formular. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Über die Zulassung entscheiden die Veranstaltenden; die Auswahl kann insbesondere nach Qualität und Vielfalt der Werke erfolgen. Die Zusage erfolgt schriftlich (z. B. per E-Mail).
2. Standgebühr
Mit der Zulassung wird die jeweils kommunizierte Standgebühr fällig. Ein allfälliger Zuschlag für Stromanschluss ist zu entrichten, sofern dieser bei der Bewerbung angefordert wurde. Die Gebühr ist innert der angegebenen Frist zu bezahlen.
3. Absage und Rücktritt
Ein Rücktritt ist schriftlich mitzuteilen. Bei kurzfristiger Absage kann die Standgebühr ganz oder teilweise geschuldet bleiben. Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
4. Auf- und Abbau, Standbetrieb
Die Aussteller*innen sind für den Auf- und Abbau ihres Standes innerhalb der kommunizierten Zeiten selbst verantwortlich. Der Stand ist während der gesamten Öffnungszeiten zu betreiben.
5. Sortiment
Verkauft werden dürfen ausschliesslich selbst hergestellte keramische Werke gemäss den Angaben in der Bewerbung. Die Veranstaltenden behalten sich vor, nicht angemeldete Waren vom Verkauf auszuschliessen.
6. Haftung und Versicherung
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Veranstaltenden haften nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Waren und Gegenständen. Für eine allfällige Versicherung (z. B. Haftpflicht) sind die Aussteller*innen selbst verantwortlich.
7. Bild- und Datennutzung
Die Aussteller*innen willigen ein, dass die bei der Bewerbung eingereichten Angaben und Bilder für die öffentliche Darstellung auf der Website sowie für die Bewerbung des Marktes verwendet werden dürfen. Es gilt ergänzend unsere Datenschutzerklärung.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Basel.